Monitor
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2 m x 2 m
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Monitor
Saxophon mit
Gesang +
Backgroundsängerin
auf
flachem Podest
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Bühne mindestens 5 m breit und 4 m tief
Catering:
Der Veranstalter sorgt für
angemessene Verpflegung (Warmes Essen und Getränke / kein fast-food) für die
im Vertrag aufgeführten Personen.
Ist Catering nicht möglich, sind
zusätzliche Kosten für Verpflegung zu berücksichtigen.
(siehe unter: Vertrag, Absatz 2 /
Verpflegungskosten)
Zusätzlich wird
benötigt:
Gesicherter,
ausreichend beheizter und beleuchteter Garderobenraum (für mind.8 Personen)
mit Spiegel und Kleiderständer / -Bügel.
Hinweis!
Um eine nahtlose
Show zu gewährleisten, sollte sich der Garderobenraum bzw.eine
Umziehmöglichkeit unbedingt an der Bühne befinden.
Anfahrweg:
Eine Wegbeschreibung ist spätestens eine Woche vor
Auftrittsbeginn der aufgeführten
Kontaktperson mitzuteilen (Wegbeschreibung zur
Unterkunft, wenn nötig).
Die Anfahr- bzw. Ent-/Beladestelle soll nicht mehr
als 30 m von der Bühne entfernt sein.
Die Bühnenanweisung ist als Anlage ein Bestandteil des
Vertrages
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