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Bühne mindestens 5 m breit und 4 m tief
Catering: Der Veranstalter sorgt für angemessene Verpflegung (ein Warmes Essen und Getränke / kein fast-food) für die im Vertrag aufgeführten Personen. Ist Catering nicht möglich, sind zusätzliche Kosten für Verpflegung zu berücksichtigen. (siehe unter: Vertrag, Absatz 2 / Verpflegungskosten)
Zusätzlich wird benötigt: Gesicherter, ausreichend beheizter und beleuchteter Garderobenraum mit Spiegel und Kleiderständer / -Bügel, in Bühnennähe.
Anfahrweg: Eine Wegbeschreibung ist spätestens eine Woche vor Auftrittsbeginn der aufgeführten Kontaktperson mitzuteilen (Wegbeschreibung zur Unterkunft, wenn nötig). Die Anfahr- bzw. Ent-/Beladestelle soll nicht mehr als 30 m von der Bühne entfernt sein.
Die Bühnenanweisung ist als Anlage ein Bestandteil des Vertrages |